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Grundsteuerbescheid bereits erhalten?

!!WICHTIG!!
Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung erfolgen!

Kontrollieren Sie daher genau, ob alle Angaben stimmen.

Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 gilt, ist ein späterer Widerspruch nicht mehr möglich.

Wer die Grundsteuererklärung bereits abgegeben hat, hat entweder bereits Post vom zuständigen Finanzamt erhalten oder wird diese demnächst im Briefkasten finden.

 

Dieser Brief enthält zwei Bescheide:

  1.  Grundsteuerwertbescheid

  2. Grundsteuermessbescheid


Was das Ganze nun bedeutet erklären wir nun genauer.
Der Grundsteuerwertbescheid besteht aus den Abschnitten A und B.
Abschnitt A enthält Ihre persönlichen Daten und die Grundstücksdaten, sowie die Angaben über die Eigentumsanteile.
Abschnitt B enthält die Berechnung des Grundsteuerwerts und die dafür verwendeten Angaben.
Hier ist es besonders wichtig, dass Sie alle Angaben genau prüfen und bei falschen Angaben innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Eine falsche Grundstückseinwertungen kommt Sie teuer zu stehen! Die Grundstückseinwertung bestimmt den Grundsteuerbetrag, den Sie ab 2025 bezahlen müssen. Eine zu hohe Einwertung führt daher zur Festsetzung einer zu hohen Grundsteuer.

Der Grundsteuermessbescheid ist dagegen deutlich einfacher zu verstehen. Hier wird lediglich der im Steuerwertbescheid festgelegte Grundsteuerwert, mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ergibt den Steuermessbetrag.

Doch Vorsicht! Freuen Sie sich nicht zu früh, wenn dort ein deutlich geringerer Wert steht, als in Ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid!
Zur Ermittlung der zu bezahlenden Grundsteuer, muss noch der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden. Erst dann erhält man den Betrag, der zukünftig zu bezahlen ist.

Beispiel:
Steuermessbetrag = 15 €
Hebesatz = 340%
Berechnung der Grundsteuer: 15 x 3,4 = 51 €

 

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