GOOD TO KNOW 2023
Was ändert sich für Eigentümer?
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse greift von 01.03.2023 bis 30.04.2024.
Der gedeckelte Bruttopreis für Gas beträgt 12 Ct / kWh, der Bruttopreis für Fernwärme beträgt 9 Ct / kW.
Achtung: der gedeckelte Preis gilt lediglich für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (Grundlage für Ermittlung = September 2022).
Der Verbrauch, der darüber hinaus geht, wird nach den jeweiligen Lieferverträgen berechnet.
Photovoltaikanlagen Besteuerung
Einnahmen von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeeinheiten mit einer Maximalleistung von 30 kW sind zukünftig steuerfrei.
CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Seit 01.01.2023 werden die CO2-Kosten von Wohngebäuden nicht mehr allein vom Mieter getragen.
Wie sich die kosten zwischen Mieter und Vermieter künftig aufteilen, bemisst sich anhand der Energieeffizienz des Gebäudes. Bei einer besonders schlechten Energiebilanz muss der Vermieter 95 % der CO2-Kosten übernehmen. Im Gegensatz dazu, muss der Mieter 100 % der CO2-Kosten übernehmen, sofern das Gebäude eine besonders gute Energiebilanz aufweist (Bspw. EH55).
Die Grundlage für die Aufteilung der CO2-Kosten ist der Jahresheizverbrauch.
Gebäudeenergiegesetz 2023
Seit 01.01.2023 ist das GEG 2023 in Kraft getreten. Somit werden höhere Anforderungen an den Neubau von Wohnimmobilien gestellt. Alle Neubauten müssen nun den EH55 Standard erfüllen (bisher EH75).
Vererben und Verschenken – ACHTUNG evtl. höhere Steuern
Seit Januar 2023 hat sich die Bemessung des Immobilienwertes etwas zu Ungunsten der Erbenden und Beschenkten geändert.
Seit Januar 2023 müssen Immobilien, im Nachlassverzeichnis bzw. für Schenkungszwecke, nach dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren bewertet werden.
Bedingt den höheren Mieten, den höheren Materialkosten und Immobilienpreisen, resultiert dadurch natürlich meist ein deutlich höherer Wert der Immobilie als es bisher der Fall war.
Bis 2022 war die Ermittlung des Immobilienwerts in einer Erbangelegenheit nicht klar geregelt, sodass oftmals ein deutlich zu niedriger Wert der Immobilie als Grundlage zur Besteuerung herangezogen wurde.
Möchten Sie den Sachwert oder Ertragswert Ihrer geerbten Immobilie wissen? Dann kontaktieren Sie uns gerne, bei uns ist die fachgerechte Wertermittlung stets kostenlos und unverbindlich.
Quelle: AIZ Ausgabe 12/22
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