DIE NEUE GRUNDSTEUERREFORM 2025
IN BAYERN UND BADEN WÜRTEMBERG
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Am 01.01.2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft.
Bereits im Jahr 2022 müssen hierfür eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab dem 01. Juli 2022 technisch möglich sein.
Zwischen 01. Juli 2022 und 31. Januar 2023 sind folgende Daten mit einer Feststellungserklärung via ELSTER an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
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Lage des Grundstücks (Gemarkung, Adresse bzw. Flurstück)
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Grundstücksgröße und -art (unbebaut, Wohngrundstück, Gewerbe)
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Eigentumsverhältnisse, Miteigentumsanteile
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Bodenrichtwert (benötigt das bayrische Modell nicht!)
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Gebäudeart
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Wohnfläche
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Baujahr des Gebäudes
Um die Daten bei ELSTER übermitteln zu können, sollten Sie sich rechtzeitig registrieren.
Bayern und Baden-Württemberg weichen vom Bundesmodell ab.
Für Bayern wird das Flächenmodell angewendet. Dabei kommt es auf drei Faktoren an:
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die Fläche des Grundstücks,
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die Fläche des Gebäudes,
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die Nutzung der Immobilie.
Für Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell. Dabei kommt es nur auf zwei Faktoren an:
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Grundstücksfläche,
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Bodenrichtwert.
Sollten Sie Fragen haben, dann können Sie uns gerne kontaktieren.
Ihr MiKe Team
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